Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Künzle Automobile AG
St. Georgenstrasse 102, 9000 St. Gallen, Schweiz
Zweigniederlassung / Betriebsstandort: Zentrum Garage, Steigstrasse 8, 9220 Bischofszell
UID: CHE-283.210.122

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Künzle Automobile AG (nachfolgend «Anbieterin») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kundschaft»).

Sie gelten insbesondere für:

  • Werkstatt-, Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten

  • Diagnose- und Fehlersucharbeiten

  • Carrosserie-, Spengler- und Instandsetzungsarbeiten

  • Fahrzeugverkauf, Fahrzeugankauf und Fahrzeugübernahmen

  • Verkauf und Montage von Ersatzteilen, Reifen und Zubehör

  • Reifenlagerung und Reifenhotel

  • Vermietung und Überlassung von Ersatzfahrzeugen und Zubehör

  • Digitale Dienstleistungen, Kundenkommunikation und die Nutzung der Website

Individuelle schriftliche Vereinbarungen sowie separate Kauf-, Miet- und Werkstattverträge gehen diesen AGB vor.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

2. Vertragsabschluss und Auftragserteilung

Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche, mündliche oder elektronische Auftragserteilung, Annahme eines Angebots oder durch die tatsächliche Ausführung einer vereinbarten Leistung zustande.

Aufträge können persönlich, telefonisch oder über elektronische Kommunikationskanäle erteilt werden.

Die Anbieterin ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, sofern noch kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist.

3. Werkstatt-, Service- und Reparaturarbeiten

Die Anbieterin führt vereinbarte Arbeiten fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik aus.

Der Umfang der Arbeiten richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag und den getroffenen Vereinbarungen.

Bei zusätzlichen Mängeln oder erforderlichen Mehrarbeiten wird die Kundschaft nach Möglichkeit vorgängig informiert und ihre Zustimmung eingeholt.

Arbeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden zusätzlich verrechnet, sofern sie vereinbart oder nach den gesetzlichen Bestimmungen geschuldet sind.

Vereinbarte Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden.

4. Diagnose- und Fehlersucharbeiten

Diagnosearbeiten, Fehlersuche, technische Prüfungen und die Erstellung von Reparaturkostenvoranschlägen können kostenpflichtig sein.

Die Kosten richten sich nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand beziehungsweise nach den vorgängig vereinbarten Ansätzen.

Diagnose- und Fehlersucharbeiten sind auch dann zu bezahlen, wenn die Kundschaft auf eine anschliessende Reparatur verzichtet, sofern die Kostenpflicht vorgängig vereinbart wurde.

Eine Diagnose kann weitere Prüfungen oder Demontagearbeiten erforderlich machen. Solche zusätzlichen Arbeiten werden nach Möglichkeit vorgängig mit der Kundschaft abgesprochen.

Die Anbieterin schuldet bei einem reinen Diagnoseauftrag keine erfolgreiche Reparatur oder vollständige Behebung des festgestellten Problems.

5. Kostenvoranschläge und Zusatzarbeiten

Kostenvoranschläge beruhen auf den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bekannten Informationen und dem erkennbaren Fahrzeugzustand.

Versteckte Schäden, zusätzliche Defekte oder erst während der Arbeiten erkennbare Mängel können zu Mehrkosten führen.

Bei einer voraussichtlich wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlags wird die Kundschaft informiert und das weitere Vorgehen vereinbart.

Nicht genehmigte zusätzliche Arbeiten werden grundsätzlich nicht ausgeführt, sofern keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage dafür besteht.

6. Carrosserie- und Unfallreparaturen

Carrosserie-, Spengler-, Lackier- und Unfallreparaturen werden nach den vereinbarten Leistungen ausgeführt.

Bei Versicherungsfällen bleibt die Kundschaft Vertragspartnerin der Anbieterin, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Kundschaft bleibt für die Bezahlung der ausgeführten Arbeiten verantwortlich, soweit keine verbindliche direkte Kostenübernahme durch eine Versicherung oder einen Dritten vereinbart wurde.

Zusätzliche Schäden, die erst nach Demontage oder während der Reparatur sichtbar werden, können zu Anpassungen des Reparaturumfangs und der Kosten führen.

7. Ersatzteile, Zubehör und Reifen

Die Anbieterin verwendet je nach Vereinbarung Originalteile, qualitativ geeignete Ersatzteile oder Zubehörprodukte.

Technische Angaben, Produktbeschreibungen und Abbildungen erfolgen nach bestem Wissen. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

Sonderbestellungen und speziell beschaffte Teile können nach verbindlicher Bestellung grundsätzlich nicht kostenlos storniert werden.

Bereits montierte oder verwendete Teile werden im Rahmen freiwilliger Rücknahmen grundsätzlich nicht zurückgenommen.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.

8. Reifenhotel und Einlagerung

Bei der Einlagerung von Reifen und Rädern gelten die vereinbarten Lagerbedingungen und Preise.

Die Anbieterin lagert die übernommenen Reifen und Räder mit der branchenüblichen Sorgfalt.

Die Kundschaft ist für die rechtzeitige Vereinbarung eines Termins zum Reifenwechsel beziehungsweise zur Abholung verantwortlich.

Bei nicht abgeholten Reifen oder Rädern kann nach vorgängiger Mitteilung und angemessener Frist eine weitere Lagergebühr erhoben werden, sofern dies vereinbart wurde.

Eine Entsorgung oder Verwertung eingelagerter Gegenstände erfolgt nur mit entsprechender Berechtigung beziehungsweise nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Fahrzeugverkauf und Occasionsfahrzeuge

Für den Verkauf von Neu- und Occasionsfahrzeugen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Fahrzeugkaufvertrags.

Angaben zu Fahrzeugzustand, Kilometerstand, Ausstattung, Wartungshistorie, Unfallfreiheit und weiteren Eigenschaften richten sich nach den ausdrücklich vereinbarten beziehungsweise zugesicherten Angaben.

Bei Occasionsfahrzeugen sind Alter, Kilometerstand, bisherige Nutzung und der bei Vertragsabschluss erkennbare Zustand zu berücksichtigen.

Garantie- und Gewährleistungsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Kaufvertrag sowie den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Eine vertragliche Einschränkung oder ein Ausschluss der Gewährleistung gilt nur, soweit dies gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart ist.

10. Fahrzeugankauf und Fahrzeugübernahme

Beim Ankauf oder bei der Übernahme von Fahrzeugen gelten die individuell vereinbarten Bedingungen.

Die übergebende Person bestätigt, zur Veräusserung beziehungsweise Übergabe des Fahrzeugs berechtigt zu sein und bekannte wesentliche Mängel sowie bestehende Rechte Dritter offenzulegen.

Allfällige offene Finanzierungen, Leasingverträge oder Eigentumsvorbehalte müssen vor der Eigentumsübertragung geklärt werden.

Die Übernahme erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt und zu den im jeweiligen Vertrag festgelegten Bedingungen.

11. Ersatzfahrzeuge und Mietfahrzeuge

Für die Überlassung von Ersatz- und Mietfahrzeugen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Fahrzeugübernahme- oder Mietvertrags sowie dessen ergänzende Bedingungen.

Die fahrzeugführende Person muss über einen gültigen, für das Fahrzeug erforderlichen Führerausweis verfügen.

Die Kundschaft verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung des Fahrzeugs und zur Einhaltung sämtlicher Strassenverkehrsvorschriften.

Bussen, Gebühren und Kosten aus Verkehrsverstössen gehen zulasten der verantwortlichen Person beziehungsweise im vertraglich zulässigen Umfang der Mietpartei.

Der Selbstbehalt bei versicherten Schadenfällen beträgt grundsätzlich CHF 2'000.–, sofern im jeweiligen Vertrag keine andere Regelung getroffen wurde.

Versicherungsschutz, Kilometerbegrenzungen, Treibstoffregelungen, Rückgabe und allfällige Zusatzkosten richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.

12. Fahrzeugumbauten und Zulassungen

Fahrzeugumbauten und der Einbau von Zubehör müssen den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Erforderliche Prüfungen, Genehmigungen und Eintragungen werden nach Vereinbarung durch die Anbieterin oder die Kundschaft veranlasst.

Die Anbieterin übernimmt keine über die ausdrücklich vereinbarten Leistungen hinausgehende Zusicherung der Zulassungsfähigkeit.

Nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassene Teile dürfen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verwendet werden.

13. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden werden Preise grundsätzlich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben. Bei Geschäftskunden können Preise ausdrücklich exklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.

Massgebend sind die vereinbarten Preise beziehungsweise die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Ansätze.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung bei Fahrzeugübergabe beziehungsweise bei Erhalt der Ware oder Dienstleistung fällig.

Akzeptierte Zahlungsarten sind insbesondere Barzahlung, Kartenzahlung, Vorauszahlung oder Rechnung nach Vereinbarung.

Bei Zahlungsverzug können nach entsprechender Mahnung Mahnspesen von CHF 10.– erhoben werden, soweit dies vertraglich vereinbart und gesetzlich zulässig ist.

Die Anbieterin behält sich vor, bei grösseren Aufträgen angemessene Vorauszahlungen zu vereinbaren.

14. Fahrzeugabholung und Standgebühren

Die Kundschaft wird nach Möglichkeit über die Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten informiert.

Fahrzeuge sind innerhalb der vereinbarten beziehungsweise einer angemessenen Frist abzuholen.

Bei längerer Nichtabholung kann die Anbieterin nach vorgängiger Ankündigung und Einräumung einer angemessenen Abholfrist eine vereinbarte Standgebühr erheben.

Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Sicherungsrechte bleiben vorbehalten.

15. Lieferung, Prüfung und Rücksendungen

Gelieferte Waren und ausgeführte Arbeiten sind innert angemessener Frist zu prüfen.

Offensichtliche Mängel sind möglichst innerhalb von fünf Kalendertagen zu melden. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.

Rücksendungen von Ersatzteilen und Zubehör bedürfen ausserhalb gesetzlicher Rückgabe- oder Gewährleistungsansprüche der vorgängigen Zustimmung der Anbieterin.

Bei freiwillig genehmigten Rücksendungen kann eine vorgängig vereinbarte Bearbeitungsgebühr von 15 % erhoben werden.

16. Garantie, Gewährleistung und Haftung

Für ausgeführte Arbeiten und gelieferte Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen sowie allfällige ausdrücklich vereinbarte Garantiebedingungen.

Garantieansprüche von Herstellern richten sich nach den jeweiligen Herstellergarantiebedingungen.

Die Anbieterin haftet für Schäden im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss gilt ausschliesslich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen.

17. Digitale Kommunikation, WhatsApp, SMS und Superchat

Die Künzle Automobile AG nutzt elektronische Kommunikationskanäle, insbesondere WhatsApp, SMS, E-Mail und die Plattform Superchat, für die Kommunikation mit ihren Kundinnen und Kunden.

Die Kommunikation umfasst insbesondere Kundenanfragen, Terminvereinbarungen, Terminbestätigungen, Service- und Reparaturinformationen, Reifenwechsel- und Wartungserinnerungen sowie Informationen über saisonale Aktionen, Dienstleistungen und Angebote.

Werbliche Nachrichten werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Kommunikationsplattform versendet. Soweit erforderlich, erfolgt der Versand auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung der Kundschaft.

Kundinnen und Kunden können dem Erhalt von Werbenachrichten jederzeit kostenlos widersprechen, beispielsweise mit der Nachricht «STOP» über WhatsApp oder durch eine entsprechende Mitteilung an die Anbieterin.

Entsprechende Wünsche werden umgehend berücksichtigt. Die betroffenen Kontakte werden von weiteren Werbeaussendungen ausgeschlossen.

Für die digitale Kundenkommunikation setzt die Anbieterin unter anderem Superchat sowie automatisierte und KI-gestützte Assistenzsysteme, insbesondere die digitale Assistentin «Mia», ein.

Automatisierte Antworten dienen der Unterstützung bei allgemeinen Kundenanfragen, Terminvereinbarungen und der Bereitstellung von Informationen.

Chat- und WhatsApp-Auskünfte, einschliesslich automatisierter Antworten, dienen grundsätzlich der unverbindlichen Vorabinformation. Verbindliche Vereinbarungen und Zusagen bedürfen einer entsprechenden Bestätigung durch die Anbieterin.

Für Fehler oder Schäden im Zusammenhang mit automatisierten oder KI-gestützten Antworten wird die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

18. Datenschutz

Die Anbieterin bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Schweizer Datenschutzgesetzgebung (DSG).

Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Auftragsabwicklung, Kundenbetreuung, Terminorganisation, Rechnungsstellung und, soweit zulässig, zur Kundenkommunikation verwendet.

Für die elektronische Kommunikation können externe Dienstleister und technische Plattformen eingesetzt werden.

Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten, zu den eingesetzten Dienstleistern und zu den Rechten der betroffenen Personen finden sich in der separaten Datenschutzerklärung auf der Website.

19. Änderungen der AGB

Die Anbieterin behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen.

Für bereits abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, St. Gallen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.


Stand: 14. Oktober 2026